Hinweis zur bestehenden hessischen Corona-Verordnung


Das Gesundheitsamt des Landkreises rät dazu, in gemeinschaftlich genutzten Bereichen grundsätzlich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen!

Auszug von Hessen.de* oder als PDF

Hotels und Übernachtungsangebote

2G bei privaten Übernachtungen / 3G bei geschäftlichen Übernachtungen

Gäste, die aus privaten/touristischen Gründen übernachten, müssen geimpft oder genesen sein und ihre Nachweise bei Anreise vorlegen (2G).
Geschäftsreisende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei Anreise einen aktuell gültigen negativen Test nachweisen (Antigenschnelltest: 24 Stunden gültig/PCR-Test 48 Stunden gültig). Bei mehreren aufeinanderfolgenden Übernachtungen muss ein täglicher Test gemacht und das negative Testergebnis vorgelegt werden. Andernfalls müssen die Gäste abreisen oder sich bei einem positiven Testergebnis unverzüglich bei ihrem Gesundheitsamt melden und sich in häusliche Quarantäne begeben.


Wir bitten um Verständnis!